Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Paolo Ragusa Sprach- und Kochschule Köln (nachfolgend: Paolo Ragusa) und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

1.2
Kunde im Sinne vorliegender AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

1.2.1
Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

1.2.2
Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

2. Vertragspartner

Paolo Ragusa Sprach- und Kochschule
Einzelunternehmung
Inhaber: Paolo Ragusa
Mechtildisstraße 5
D-50678 Köln
Telefon: 0221/20439378
E-Mail: kontakt@paolo-ragusa.com

3. Vertragsschluss und Speicherung des Vertragstexts

Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass Paolo Ragusa die Bestellung des Kunden durch Auftragsbestätigung annimmt; den Eingang und die Annahme der Bestellung werden dem Kunden per E-Mail bestätigt. Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Darüber hinaus werden alle Eingaben vor verbindlicher Abgabe der Bestellung noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt und können auch dort mittels der üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigiert werden. Der Vertragstext wird von Paolo Ragusa gespeichert. Mit der Auftragsbestätigung übersendet Paolo Ragusa dem Kunden den Vertragstext sowie diese Allgemeine Geschäftsbedingungen. Durch die Druckfunktion des Browsers hat der Kunde die Möglichkeit, den Vertragstext selbst zu speichern. Die AGB können jederzeit auf der Interseite von Paolo Ragusa eingesehen werden. Die Vertragssprache ist Deutsch.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Für die Preisfindung allein maßgeblich ist die Preisliste von Paolo Ragusa, die von dem Kunden angefordert bzw. auf der Interseite von Paolo Ragusa abgerufen werden kann oder die in der Auftragsbestätigung niedergelegte individuelle Vereinbarung. Alle Preise sind Endpreise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.

5. Widerrufsrecht für Verbraucher

5.1
Ist der Kunde Verbraucher, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht zu:

Widerrufsbelehrung für Verbraucher/Anfang der Belehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Paolo Ragusa Sprach- und Kochschule
Einzelunternehmung
Inhaber: Paolo Ragusa
Mechtildisstraße 5
D-50678 Köln
Telefon: 0221/20439378
E-Mail: kontakt@paolo-ragusa.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es uns zurück.)

- An [hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmers durch den Unternehmer einzufügen]:

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*)/ erhalten am (*)

- Name des/ der Verbraucher(s)

- Anschrift des/ der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/ der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

_______________________

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

5.2
Das Widerrufsrecht ist in bestimmten, gesetzlich geregelten Fällen ausgeschlossen. Es besteht insbesondere nicht bei

- Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

- Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,

- Verträgen zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

- Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfern wurde,

- Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,

- Verträgen zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,

- Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB; hier bestehen lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651 h BGB.

6. Gewährleistung

6.1
Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.

6.2
Als Verbraucher wird der Kunde gebeten, die Sache bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und sowie der Transportperson Beanstandungen schnellstmöglich bzw. Paolo Ragusa spätestens binnen 5 Tagen mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf dessen gesetzliche Gewährleistungsansprüche.

6.3
Bei Unternehmern gilt abweichend von den vorstehenden Gewährleistungsregelungen:

Als Beschaffenheit der Sache gelten nur die Angaben von Paolo Ragusa und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.

Bei Mängeln leistet Paolo Ragusa nach dessen Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss Paolo Ragusa nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

- für Paolo Ragusa zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
- soweit Paolo Ragusa den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat;
- bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
- bei gesetzlichen Rückgriffansprüchen, die der Kunde im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen Paolo Ragusa hat.

7. Höhere Gewalt

7.1
Soweit höhere Gewalt Paolo Ragusa oder den Kunden betrifft, kommt die betroffene Partei bezüglich der von höherer Gewalt betroffenen Verpflichtungen nicht in Verzug, und ihre Pflicht zur Erfüllung bzw. rechtzeitigen Erfüllung dieser Verpflichtungen wird für die Dauer der höheren Gewalt automatisch ausgesetzt. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser Klausel gilt höhere Gewalt nicht für die Verpflichtung der Parteien, vertragsgemäße Zahlungspflichten an die andere Vertragspartei zu leisten.

7.2
Ereignisse höherer Gewalt können insbesondere Brandschäden, Überschwemmungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen und Seuchen (einschließlich Epidemien und Pandemien), soweit ein Gefahrenniveau von mindestens „mäßig“ durch das Robert-Koch-Institut festgelegt ist, sein.

7.3
Ist oder wird eine Partei voraussichtlich durch höhere Gewalt an der Erfüllung einer ihrer vertraglichen Pflichten gehindert, so zeigt sie der anderen Partei das Ereignis oder die Umstände, welche die höhere Gewalt darstellen, unter Angabe der Pflichten an, an deren Erfüllung sie gehindert ist oder sein wird. Diese Anzeige hat innerhalb von 14 Tagen zu erfolgen, nachdem die Partei von dem relevanten Ereignis oder den Umständen höherer Gewalt, Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. Nach Abgabe dieser Anzeige ist die Partei von der Erfüllung dieser Pflichten befreit, solange die höhere Gewalt sie daran hindert.

7.4
Bei Eintritt von höherer Gewalt bemühen sich die Parteien, ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag so weit wie möglich zu erfüllen und bemühen sich jederzeit nach besten Kräften, die sich aus dem Ereignis höherer Gewalt ergebenden Verzögerungen zu minimieren.

7.5
Wird die Erfüllung eines wesentlichen Teils der vertraglichen Pflichten einer Partei durch höhere Gewalt, die sie der anderen Partei angezeigt hat, für einen ununterbrochenen Zeitraum von sechs Monaten verhindert, so kann jede Partei den Vertrag mit sofortiger Wirkung beenden.

8. Weitere Bestimmungen

8.1
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

8.2
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

8.3
Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von Paolo Ragusa. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

8.4
Paolo Ragusa nimmt nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für Paolo Ragusa verpflichtend würde, erfolgt Information der Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wird hingewiesen.

9. Herstellung und Lieferung von Werken

9.1
Bei der Herstellung von Werken behält sich Paolo Ragusa Gestaltungsfreiheit vor, soweit der Kunde keine konkreten Vorgaben macht. Der Kunde ist verpflichtet, die zur Ausführung der vereinbarten Leistung notwendigen Daten, Unterlagen, Informationen etc. auslagenfrei zur Verfügung stellen.

9.2
Die Herstellung und Lieferung des Werkes bilden zusammen mit der Einräumung des Nutzungsrechtes daran eine einheitliche Leistung.

9.3
Ein übertragenes ausschließliches Nutzungsrecht des Kunden erlischt auch nach erfolgter Bezahlung, wenn der Kunde in Insolvenz fällt und das Nutzungsrecht bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens nicht vom Insolvenzverwalter übertragen wird. Es wandelt sich dann in ein einfaches Nutzungsrecht um.

9.4
Nutzungen, die über den vereinbarten Nutzungsumfang hinausgehen, sowie die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedürfen der Einwilligung der Paolo Ragusa Sprach- und Kochschule.

9.5
Die Rechte an eigenen Arbeitsergebnissen, die in Zusammenhang mit der Herstellung des Werkes stehen, verbleiben bei Paolo Ragusa.

9.6
Paolo Ragusa hat ein Auskunftsrecht über den Umfang der Nutzung des Kunden.

9.7
Paolo Ragusa darf vom Kunden als Urheber des nur unveränderten Werkes bezeichnet werden.

9.8
Mit der Genehmigung von Werksentwürfen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit. Für die genehmigten Entwürfe entfällt jede Haftung von Paolo Ragusa. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit übernimmt Paolo Ragusa keine Haftung. Der Kunde steht dafür ein, dass seine Angaben richtig und vollständig sind und er zur Verwendung seiner Einreichungen berechtigt ist. Paolo Ragusa ist nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung verpflichtet, die Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen, Informationen etc. zu überprüfen. Paolo Ragusa ist berechtigt, zur Herstellung des Werkes notwendige Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu vergeben. Eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Für Schäden, die nicht den gelieferten Gegenstand betreffen, übernimmt Paolo Ragusa keine Haftung. Von diesem Ausschluss sind insbesondere entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden umfasst.

9.9
Bei Nichtgefallen von Druckdaten besteht kein Rücktrittsrecht vom Vertrag. An zurückgewiesenen Druckdaten entstehen keine Rechte des Kunden; der Kunde darf diese insbesondere nicht verwenden.

9.10
Bei Ablieferung des Werkes wird die Vergütung fällig und ist ohne Abzug zahlbar. Bei Teilabnahme ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teils fällig.

10. Durchführung von Veranstaltungen

10.1
Im Bereich Durchführung von Veranstaltungen erbringt Paolo Ragusa Sach- und Dienstleistungen, welche zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Paolo Ragusa ist in der Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte nach Maßgabe des vereinbarten Ablaufplanes, soweit nicht anders vereinbart, frei und unterliegt dabei keinerlei Weisungen. Paolo Ragusa ist berechtigt, zur Leistungserbringung Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.

10.2
Mit Erteilung der Auftragsbestätigung werden 100 % der vereinbarten Vergütung fällig. Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung kann Paolo Ragusa die Leistung angemessener Sicherheiten verlangen.

10.3
Beim Engagement von Künstlern über Paolo Ragusa muss eine Künstlersozialabgabe gemäß den von der Künstlersozialkasse festgelegten Sätzen an die Künstlersozialkasse abgeführt werden, welche dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Bei bestehenden Anmelde- und Genehmigungspflichten zur GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) werden anfallende Gebühren dem Kunden in Rechnung gestellt.

10.4
Alle Aufwendungen und Auslagen von Paolo Ragusa, die vereinbarungsgemäß entstehen bzw. vom Kunden zu vertreten und nicht einer Leistungsbeschreibung in der Auftragsbestätigung zuzuordnen sind oder über die Leistungsbeschreibung hinausgehen (z. B. infolge Programm- oder Ablaufänderungen, Nahrungsanpassungen aufgrund von Religion, Allergien, Unverträglichkeiten, Teilnahme von Vegetariern und Veganern), werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Der Kunde kann den Nachweis des Aufwandes verlangen.

10.5
Verringerungen der Teilnehmeranzahl sind Paolo Ragusa bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich anzuzeigen und bedürfen der Zustimmung von Paolo Ragusa. Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl ist Paolo Ragusa berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen sowie Programmänderungen vorzunehmen.

10.6
Für Beschädigungen an Personen oder Sachen, die von Paolo Ragusa oder dessen Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht worden sind, ist Paolo Ragusa vorbehaltlich anderslautender zwingender gesetzlicher Regelungen nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln haftbar zu machen. Für in den Veranstaltungsbereich eingebrachte Gegenstände übernimmt Paolo Ragusa keine Haftung. Auch eine Haftung für die Leistungen der Fremdauftragnehmer wird ausgeschlossen, soweit gesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt der Kunde. Dies betrifft auch in vollem Umfang die Haftung für die Sicherheit der Beauftragten und der Ausrüstung von Paolo Ragusa. Paolo Ragusa übernimmt keinerlei Haftung für Schäden jeglicher Art, die durch den Kunden oder Besucher verursacht worden sind. Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung des Vertrages oder bei schuldhafter Vertragsverletzung durch Paolo Ragusa haftet dieser nur bis maximal zur Höhe des vereinbarten Honorars.

10.7
Wird die Durchführung der Veranstaltung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ganz oder teilweise vereitelt, so behält Paolo Ragusa den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung desjenigen, was durch die Befreiung von der Leistung und durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erspart werden kann.

10.8
Beim Entstehen von Schutzrechten durch Leistungserbringung in Form der vertragsgemäßen Veranstaltungsdurchführung verbleiben diese bei Paolo Ragusa. Sofern nicht anders vereinbart erwirbt der Kunde kein Nutzungsrecht hieran.

10.9
Der Kunde ist berechtigt, den Veranstaltungsvertrag jederzeit ohne Fristeinhaltung vollständig zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung der vereinbarten Honorare nach den folgenden Regelungen:

- der Kunde ist zum Ausgleich sämtlicher Kosten verpflichtet, die Paolo Ragusa bis zum Zeitpunkt der Stornierung tatsächlich entstanden sind; der Kunde ist berechtigt, seitens Paolo Ragusa einen Nachweis zu verlangen;

- der Kunde ist verpflichtet, Paolo Ragusa einen finanziellen Ausgleich gemäß folgender Staffelung zu zahlen:

bis zu 12 Wochen vor der Veranstaltung
= 80 % des vereinbarten Entgelts,

ab der 11. Woche vor der Veranstaltung
= 100 % des vereinbarten Entgelts

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.

10.10
Im Rahmen der Verpflichtung der Parteien gemäß Ziffer 7.4 dieser AGB ist Paolo Ragusa für den Fall, dass eine Veranstaltung infolge höherer Gewalt nicht stattfinden konnte, berechtigt, dem Kunden anstelle einer Erstattung der bereits gezahlten Vergütung einen Gutschein zu übergeben. Der Wert des Gutscheins muss die gesamte Vergütung umfassen. Gleiches gilt für den Fall einer Vertragsbeendigung gemäß Ziffer 7.5 dieser AGB.

11. Durchführung von Sprachreisen

11.1
Die Leistungsverpflichtung von Paolo Ragusa ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung (Ziff. 3. dieser AGB) sowie der darin in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung im Prospekt/dem Angebot von Paolo Ragusa und aus mit dem Kunden rechtsverbindlich getroffenen Vereinbarungen. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von Paolo Ragusa nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Paolo Ragusa ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird Paolo Ragusa dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

11.2
Paolo Ragusa weist dem Kunden das Bestehen eines wirksamen Kundengeldabsicherungsvertrages nach und legt dem Kunden einen Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers gemäß § 651 r Abs. 4 BGB vor. Hiernach ist Paolo Ragusa berechtigt, Vorschüsse auf den Reisepreis auch vor Beendigung der Reise von dem Kunden zu fordern. Insoweit wird nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Reisepreises fällig. Die Restzahlung wird 8 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig. Leistet der Kunde die vereinbarte Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht, obwohl Paolo Ragusa zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und ist, die ihn treffenden Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Paolo Raguse berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 11.3 zu belasten.

11.3
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn durch formlose Erklärung gegenüber Paolo Ragusa unter der unter Ziffer 2. dieser AGB angegebenen Anschrift von der Reise zurücktreten. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt zumindest in Textform zu erklären. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Paolo Ragusa den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Paolo Ragusa eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. Dies gilt nicht, wenn Paolo Ragusa den Rücktritt zu vertreten hat oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Reise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen. Die Höhe der Entschädigung bemisst sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der ersparten Kosten von Paolo Ragusa sowie abzüglich dessen, was Paolo Ragusa durch anderweitige Verwendung der Reiseleistung erwirbt. Nach Maßgabe der vorstehenden Bestimmungen wird die Entschädigung nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung des Teilnehmers wie folgt berechnet:

- bis 31 Tage vor Reiseantritt 20 %,
- vom 30. bis 21. Tag vor Reiseantritt 30 %,
- vom 20. bis 14. Tag vor Reiseantritt 40 %,
- vom 13. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50 %,
- vom 7. Tag bis 4. Tag 60 %,
- ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtanreise 90%.

Paolo Ragusa behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Paolo Ragusa nachweist, dass Paolo Ragusa höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Paolo Ragusa verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret zu beziffern und zu belegen. Der Kunde ist berechtigt, Paolo Ragusa nachzuweisen, dass Paolo Ragusa kein Schaden oder ein niedrigerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist. Die Rechte des Kunden aus § 651 e BGB bleiben hiervon unberührt. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

11.4
Paolo Ragusa kann nach Antritt der Reise den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von Paolo Ragusa nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Paolo Ragusa, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von etwaigen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Paolo Ragusa kann bei Nichterreichen einer in der Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten: Paolo Ragusa ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Ein Rücktritt von Paolo Ragusa später als 2 Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig. Der Kunde kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn Paolo Ragusa in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber Paolo Ragusa geltend zu machen.

11.5
Bei Auftreten von Reisemängeln kann Abhilfe durch den Kunden verlangt werden. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel bei Auftreten unverzüglich gegenüber Paolo Ragusa anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Soweit Paolo Ragusa infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Kunde weder Minderungsansprüche nach § 651 m BGB noch Schadenersatzansprüche nach § 651 n BGB geltend machen. Der Kunde verliert seine Ansprüche nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Kunde den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem Grunde, den Paolo Ragusa erkennen konnte, nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn Paolo Ragusa eine vom Reisenden bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von Paolo Ragusa verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

11.6
Die Haftung von Paolo Ragusa wird entsprechend Ziffer 10.6 dieser AGB beschränkt.

11.7
Paolo Ragusa informiert den Kunden bei Buchung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens vor oder spätestens bei Abschluss des Reisevertrages über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen des Vertrags zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist Paolo Ragusa verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird. Sobald Paolo Ragusa weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird Paolo Ragusa den Kunden informieren. Wechselt die dem Kunden genannte Fluggesellschaft, wird Paolo Ragusa den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren. Die entsprechend der EG-Verordnung erstellte „Black List“ (Fluggesellschaften, denen die Nutzung des Luftraumes über den Mitgliedstaaten untersagt ist.), ist über http://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban/index_de.htm abrufbar.

11.8
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Paolo Ragusa geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum. Schweben zwischen Paolo Ragusa und dem Kunden Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder Paolo Ragusa die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr endet frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung.

12. Lieferung von Waren

12.1
Die Auslieferung der gekauften Ware erfolgt grundsätzlich auf dem Versandweg.

12.2
Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift. Der Kunde versichert insoweit, dass die bei Paolo Ragusa hinterlegte Lieferanschrift richtig und vollständig ist.

12.3
Die Versandkosten für das jeweilige Lieferland wird innerhalb der Artikelbeschreibung angegeben.

12.4
Die beim Artikel angegebenen Liefer- und Versandkosten gelten nur beim Kauf dieses Artikels. Bei Kauf mehrerer Artikel müssen diese Kosten zum Teil angepasst werden. Der Kunde kann sich bei Paolo Ragusa vor Abgabe des Gebots nach den insgesamt anfallenden Versandkosten erkundigen.

12.5
Die Lieferzeit kann den Angaben bei dem jeweiligen Produkt entnommen werden.

12.6
Die Lieferung erfolgt durch das durch Paolo Ragusa beauftragte Versandunternehmen. Verzögert sich die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Rohstoffverknappung, unvorhersehbaren erheblichen Betriebsstörungen oder sonstigen Ereignissen, die Paolo Ragusa nicht zu vertreten hat, so verlängert sich eine etwaig vereinbarte Lieferfrist bzw. ein Liefertermin in angemessenem Umfang.

12.7 Im Einzelfall können bei Lieferungen ins Ausland weitere - nach Maßgabe der Regelungen des jeweiligen Landes - Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein. Auf diese Zusatzkosten hat Paolo Ragusa keinen Einfluss. Nähere Informationen sind beim örtlichen Zollamt erhältlich.

12.8
Mehr- oder Minderlieferungen sind gegenüber Unternehmern bis 10 % zulässig. In diesem Fall schuldet der Kunde, der die Minderlieferung gemäß §§ 377, 378 HGB ordnungsgemäß angezeigt hat, nur den Lieferpreis, der der tatsächlich gelieferten Menge entspricht. Mehrlieferungen bis zu 10 % sind vom Kunden geschuldet, wenn der Kunde die Rüge gemäß §§ 377, 378 HGB nicht ordnungsgemäß vorgenommen hat. In diesem Fall schuldet der Kunde auch den anteilsmäßig erhöhten Preis, der auf die Mehrlieferung entfällt. Sollte bei einer Mehrlieferung der Kunde gemäß §§ 377, 378 HGB ordentlich gerügt haben, schuldet er den auf die Mehrlieferung anteilsmäßig entfallenden Mehrbetrag nicht, wenn er an der Mehrlieferung kein Interesse hat und dies Paolo Ragusa binnen der für die Mängelrüge gemäß §§ 377, 378 HGB geltenden Fristen mitteilt. Er ist dann allerdings verpflichtet, die zu viel gelieferte Ware an Paolo Ragusa auf Verlangen zurück zu geben.

12.9
Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware nur dann mit Übergabe der Ware an eine geeignete Transportperson auf den Kunden über, wenn der Kunde die Transportperson beauftragt hat und Paolo Ragusa dem Kunden diese Person nicht zuvor benannt hat. Ansonsten trägt Paolo Ragusa das Versandrisiko. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kaufgegenstandes beim Versendungskauf mit der Auslieferung des Kaufgegenstandes an eine geeignete Transportperson über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in den Verzug der Annahme gerät.

12.10
Bei Verbrauchern verbleibt die Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises im Eigentum von Paolo Ragusa. Bei Unternehmern verbleibt die Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum von Paolo Ragusa. Wenn der Wert der Vorbehaltsware die zu sichernden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung um 20 Prozent übersteigt, ist Paolo Ragusa zur Freigabe der Vorbehaltsware auf Verlangen des Unternehmers verpflichtet.

12.11
Verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung oder erfolgt Retourenlieferung aufgrund einer falschen Angabe der Lieferanschrift durch den Kunden, entfallen hierauf vom Kunden zu tragende Retournierungskosten in Höhe von 4,00 € zzgl. MwSt.

12.12
Paolo Ragusa gibt keine eigenen Garantien für Produkte. Regelmäßig gewähren die Hersteller Garantien auf ihre Produkte. Die Details hierzu können den Garantiebedingungen des Herstellers, die der Warenlieferung beigefügt sind, entnommen werden. Gewährleistungsrechte gegenüber Paolo Ragusa werden hierdurch nicht eingeschränkt.

[Ende AGB]

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